AP MEDIA Webdesign und Internetagentur

AGB

1.
AP Media Hamburg behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern oder Verbesserungen vorzunehmen. Soweit sich AP Media Hamburg zur Erfüllung seiner Leistung Dritter oder Portale bedienen muss, ist sie hier frei in der Auswahl, kann deren Anzahl ändern und die Zusammenarbeit mit den Dritten auch während der Vertragslaufzeit beenden. Die Auswahl liegt im Ermessen von AP Media Hamburg.

2.
Soweit sich AP Media Hamburg Dritter bedient, übernimmt sie keine Haftung für die Dauer der von den Dritten erbrachten Leistungen.

3.
Für die Rechtmäßigkeit von Daten und insbesondere dafür, dass die von dem Auftraggeber zur Erfüllung des Vertrags gelieferten bzw. bereits verwendeten Daten, Bilder und geographische Karten/Darstellungen rechtmäßig sind und keine urheberrechtlichen, markenrechtlichen, namensrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Schutzgesetze oder Rechte Dritter verletzen, übernimmt AP Media Hamburg keine Haftung. Entsprechendes gilt auch für die Homepages des Auftraggebers, auf die in den Portaleinträgen verwiesen oder Links geschaltet werden.

4.
Im Rahmen des Medienchecks prüft AP Media Hamburg, mit welchen Daten der Kunde aktuell in den von AP Media Hamburg ausgesuchten gängigen kostenfreien Portalen (Branchenverzeichnisse, Suchmaschinen etc.) eingetragen ist.

5.
Auf von AP Media Hamburg ausgesuchten kostenfreien Portalen trägt AP Media Hamburg den Kunden mit seinen Firmendaten ein. Die Auswahl der Portale liegt im Ermessen von AP Media Hamburg, wobei diese bemüht ist, die für den jeweiligen Kunden entsprechend seiner Branche sinnvollen kostenfreien Portale umfangreich zu berücksichtigen. Soweit der Kunde auf einem solchen Portal bereits eingetragen ist, werden unrichtige Einträge korrigiert, wenn für den Zugang kein Login erforderlich ist. Bei kostenlosen Einträgen mit Login Daten oder kostenpflichtigen Einträgen teilt AP Media Hamburg mit, welche Daten nicht mit dem Firmenprofil übereinstimmen. AP Media Hamburg kann bei diesen Portalen keine Änderungen, Ergänzungen durchführen.

6.
AP Media Hamburg verwendet Daten von der Homepage des Auftraggebers - auch Keywords aus Quelldaten der Homepage -, soweit entsprechende Daten vorhanden sind. Ergänzend muss der Auftraggeber, soweit dieses für die von AP Media Hamburg zu erbringende Leistung erforderlich ist, andere Daten und insbesondere Bilder und Filme zur Verfügung stellen. Stellt er die entsprechenden Daten nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen zur Verfügung, so wird AP Media Hamburg den Auftrag unter Außerachtlassung der Daten weiter bearbeiten.

7.
Für den Eintrag bei Google Places fordert AP Media Hamburg bei vorhandenen Login-Daten die Daten beim Kunden an. Wenn diese nicht vorliegen, beantragt AP Media Hamburg ein neues Google Passwort, welches der Kunde an AP Media Hamburg weiterleiten muss.
AP Media Hamburg haftet nicht für fehlerhafte Eintragungen, so weit diese von Dritten zu vertreten sind. Die Bearbeitungszeit bei Google Places kann in Einzelfällen bis zu 6 Wochen oder länger betragen. Nach Erhalt der Bestätigung der Änderung der Eintragungsdaten von Google, gilt die Eintragung bei Google Places als abgeschlossen.

8.
Der Auftraggeber erhält die für eine etwaig erforderliche Eintragung gesammelten Daten zur Freigabe. Hat der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen keine Korrekturen mitgeteilt, so gelten die Daten als frei gegeben. Nach der Freigabe der Daten beginnt AP Media Hamburg mit der Korrektur bereits bestehender Einträge und der Neueintragung in die vom Leistungspaket umfassten kostenlosen Portale.

9.
Der Gesamtrechnungsbetrag wird fällig, sobald AP Media Hamburg das Firmenprofil an den Auftraggeber gesendet hat. Die Zusendung erfolgt per E-Mail, sofern im Rahmen des Auftrags nicht anders vereinbart.

10.
AP Media Hamburg übernimmt keine Haftung für die Dauer der kostenlosen Eintragungen, insbesondere also nicht dafür, dass die Portale die Einträge für einen bestimmten Zeitraum kostenlos anbieten, und nicht dafür, dass die Portale für einen bestimmten Zeitraum betrieben werden. Die Schließung eines Portals oder die Einführung einer Kostenpflicht für Portale steht nicht im Verantwortungsbereich der AP Media Hamburg.

11.
Der Umfang der möglichen Eintragsparameter variiert zwischen den unterschiedlichen Portalen. Dabei werden von AP Media Hamburg in vollem Umfang die Eintragsparameter genutzt, die vom Portal zum Zeitpunkt des Medienchecks im kostenfreien Umfang zur Verfügung gestellt werden.

12.
Im Zuge von Eintragungen in Portale kann es zu werblichen Telefonanrufen seitens der Portale auf der im Eintrag des Auftraggebers vermerkten geschäftlichen Rufnummer kommen. Dies lässt sich leider nicht immer vermeiden, da die Telefonnummer des Auftraggebers in den Portalen angegeben werden muss. Der Auftraggeber kann aber bei solchen Anrufen auf AP Media Hamburg verweisen.

13.
AP MEDIA HAMBURG richtet eine kostenlose E-Mail-Adresse für den Auftraggeber ein, um Werbemails von der geschäftlichen E-Mail-Adresse des Auftraggebers abzuhalten. Diese E-Mail-Adresse wird ebenfalls für die Einrichtung und Verwaltung der Einträge auf den Portalen verwendet und steht dem Auftraggeber auch nach Auftragsabschluss zur Verfügung.

13.
Wenn der Auftraggeber offensichtliche Mängel, also insbesondere Eintragungen ohne Verwendung der von der Freigabe erfassten Daten, nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Versendung des Statusberichtes AP MEDIA HAMBURG anzeigt, verliert er seine Rechte bei Mängeln. Eine nicht fristgemäße Rüge schließt jeglichen Anspruch des Auftraggebers wegen Mängel aus.
Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr, beginnend mit Versendung des über die Eintragungen erstellten Statusberichtes.

14.
Der Auftraggeber kann den Vertrag - mit Ausnahme der Kündigung aus wichtigem Grund - nur mit schriftlicher Zustimmung der AP MEDIA HAMBURG kündigen. Die Kündigung des Vertrags mit der AP MEDIA HAMBURG ist nicht mit der Kündigung und/oder Löschung von Einträgen in den Portalen gleich zu setzen.
Wird der Vertrag durch eine ordentliche Kündigung des Auftraggebers beendet, behält AP MEDIA HAMBURG den Anspruch auf den vollen Vergütung, allerdings unter Abzug der ersparten Aufwendungen in Höhe von bis zu 20 % der Auftragssumme, wenn der Auftraggeber einen höheren Anteil im Einzelfall nicht nachweisen kann. 

15.
AP MEDIA HAMBURG übersendet dem Auftraggeber nach erfolgter Eintragung in die individuell ausgesuchten Portale per E-Mail (PDF) oder postalisch einen abschließenden Statusbericht, dem die vorgenommenen Eintragungen zu entnehmen sind. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen ab dem Zugang Fehler bei der Eintragung, die von AP MEDIA HAMBURG oder von einem Portal verursacht worden und Abweichungen von der Datenfreigabe sind, rügt, gilt der Mediencheck als vollständig abgenommen. Spätere Änderungen sind nur gegen Kostenberechnung möglich.

16.
Dem Auftraggeber steht ein Anspruch auf teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgeltes für den Mediencheck insoweit zu, als der Zweck des Medienchecks nicht erreicht werden konnte, wenn die Eintragung nach ausdrücklicher oder wegen des Ablaufs der in Ziffer 8 benannten Frist konkludenter Freigabe der Daten durch den Auftraggeber in deren Abweichung ganz oder teilweise unrichtig oder unvollständig oder unterblieben ist.
Ausgeschlossen sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers auf Erfüllung, Beseitigung oder Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss, sonstigen Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von AP Media Hamburg, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

17.
Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf mit zukünftigen Kontaktaufnahmen (z.B. telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) für entgeltliche Anzeigenaufträge und andere Werbungen aus dem Leistungsangebot der AP Media Hamburg durch AP Media Hamburg oder mit AP Media Hamburg verbundene Unternehmen einverstanden.

18.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht berechtigt, es sei denn, die von ihm erhobenen Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von AP Media Hamburg anerkannt.

19.
Der Vertrag und etwaige Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

20.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht berechtigt, es sei denn, die von ihm erhobenen Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von AP Media Hamburg anerkannt.

21.
Soweit der Auftraggeber einen kaufmännischen Betrieb unterhält, ist Erfüllungsort Hamburg. Bei allen Streitigkeiten, die - gleich auf welche Weise - aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehen, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg-Mitte.

22.
Sollte eine dieser Klauseln unwirksam sein, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt der mutmaßliche Wille der Vertragsparteien. Ist dieser nicht zu ermitteln, so gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen.

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